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Kleinere Anlagen


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Warum Flintbek auf kleinere Windkraftanlagen bestehen kann und sollte

Die Errichtung eines Windparks zwischen Klein- und Groß-Flintbek ist kaum noch zu vermeiden. Doch Flintbeks Gemeindevertretung kann - wie viele Gemeinden in Schleswig-Holstein - die maximalen Höhen der WKAs festlegen und so Schadensbegrenzung für die Bürger betreiben.

Mit der Entscheidung der Windkraft-Regionalplanung in SH, ein Vorranggebiet in Flintbek auszuweisen, hat das Land einen Fakt geschaffen, der nur noch auf dem Rechtsweg (gegen die Regionalplanung oder gegen das konkrete Projekt in Flintbek) aufgehalten werden kann. Dies wird sich noch zeigen. Unterstellt man aber, dass der Windpark kommt, so geht es aus Sicht der vielen negativ betroffenen Bürger in und um Flintbek um Schadensbegrenzung. Die maximale Höhe der weithin sicht- und hörbaren WKAs ist hierbei ein entscheidender Punkt. Ein erster potenzieller Betreiber aus Ostdeutschland hat bereits Pläne zur Errichtung von zwei WKAs in Höhe von 200 und 230 Meter hohen Anlagen öffentlich vorgestellt. Dies entspricht in der Spitze der Höhe des Kieler Fernsehturms im Abstand von gut 800 Metern. Man stelle sich auf das Parkdeck von Plaza in Kiel und schaue zum Kieler Fernsehturm herüber, um einen (drastischen) Eindruck zu bekommen. Oder verdrei- bis vervierfache gedanklich die alte, mittlerweile abgebaute Windkraftanlage zwischen Klein- und Groß-Flintbek.

Dabei sind WKAs in dieser Größenordnung absolut nicht die einzige Option für Flintbek. Es geht auch deutlich niedriger. Und dies sind die Gründe:

  1. Das Land hat in seiner Regionalplanung mit einer Referenzanlage von durchschnittlich 150 Metern Höhe und einer Nennleistung von 3,2 MW den Flächenbedarf im ganzen Land errechnet. Ausschlaggebend war hierbei auch, dass pro Windvorranggebiet mindestens drei WKAs Platz finden müssen, um eine landschaftliche Zersplitterungswirkung zu vermeiden. Flächen, auf denen nur zwei Anlagen Platz fänden, sollten herausfallen. Fakt ist: In Flintbeks Vorranggebiet passen keine drei über 200 Meter hohen WKAs. Das Gebiet ist verhältnismäßig klein und wäre bei Ansetzung einer größeren Referenzanlage aus der Regionalplanung gefallen. Wie auch andere Kleinstflächen in Schleswig-Holstein. Die nur 150 Meter hohen Referenzanlagen mit verhältnismäßig geringerer Nennleistung wurden aber bewusst angesetzt, um mehr Fläche für Windkraft in SH zu erhalten.
    Fazit aber: Das Land erwartet mit seiner Planung von Flintbek 9,6 MW Nennleistung (3x 3,2 MW). Nicht mehr und nicht weniger.

  2. Flintbek hat mit der Erstellung eines gemeindlichen Bebauungsplanes das Recht auf eine Feinplanung dieses Windparks. Hiervon wird in ganz Schleswig-Holstein mittlerweile von diversen Gemeinden Gebrauch gemacht. Ein ganz wesentlicher Punkt geht hierbei über das Vorschreiben der Maximalhöhe der Anlagen. Entscheidend: Solange die Gemeinde Vorgaben macht, die das Betreiben eines Windparks wirtschaftlich ermöglicht und man in Summe auf die vom Land gewünschte Gesamtnennleistung (hier 9,6 MW) kommt, kann es sich um keine Verhinderungsplanung handeln. Und dies ist eben auch mit deutlich niedrigeren WKAs möglich, siehe diverse aktuelle Angebote von WKA-Herstellern im Internet. Es finden sich sogar auch nur 135m hohe WKAs mit 3,2 MW Nennleistung. Und Flintbek besitzt mit fast 50m über N.N. einen windhöfigen Standort, der eine gute Windausbeute ermöglicht! 
    Fazit: Die GV Flintbeks kann sogar statt mit bis zu 230m hohen Anlagen auch mit drei nur 135m hohen WKAs feinplanen. Diverse Gemeinden in SH nutzen die Option kleinerer WKAs in der Feinplanung bereits. Flintbek wäre nicht die erste und einzige Gemeinde. 

  3. Wo bleibt der Wettbewerb? Es ist nicht nachvollziehbar, dass Flintbek sich vor diesem Hintergrund gleich dem erstbesten potenziellen Betreiber andient. Der möchte natürlich eine Ertragsmaximierung über höhere Anlagen erzielen. Es ist aber definitiv nicht Pflicht der Gemeinde, dies sicherzustellen. Die Gemeinde muss ermöglichen, dass am Ende eines sauberen Prozesses, der auch die Interessen betroffener Bürger berücksichtigt, ein Windpark mit 9,6 MW Gesamtleistung betrieben wird. Dies ist auch mit kleineren Anlagen wirtschaftlich absolut möglich, sonst würden diese Anlagen nicht immer noch in den Katalogen der Hersteller im Internet auftauchen und überall im Land noch verbaut werden. Siehe hierzu beispielsweise. das sogenannte Marktstammdatenregister im Internet. Hier kann man genau nachvollziehen, welche Anlagehöhen in SH derzeit in der Planung, Genehmigung oder Betrieb sind. Und tatsächlich finden sich sogar für weniger windhöfige Standorte mitten in Schleswig-Holstein Anlagen von zum Beispiel nur 150 Meter in der Planung/Genehmigung.

 

Fazit: Statt gleich der erstbesten Betreibergesellschaft zu folgen, sollte Flintbek nach Setzen tieferer, aber wirtschaftlich realistischer Maximalhöhen den Wettbewerb nutzen. Es werden sich mit höchster Sicherheit auch Betreiber finden, die mit geringeren Höhen den Windpark betreiben. Mutmaßlichen Wirtschaftlichkeitsrechnungen von Betreibern mit Aussagen wie „das rechnet sich dann nicht mehr“ sollte man mit großer Skepsis begegnen. Die Margen sind erheblich. Es ist viel einfacher: Der Wettbewerb entscheidet, was sich rechnet. Das Land hat hier keinen Angriffspunkt im Sinne einer Verhinderungsplanung. Und es sei an dieser Stelle auch nochmal darauf verwiesen, dass das Land sich explizit gegen eine höhere und leistungsstärkere Referenzanlage zur Planungsgrundlage gestellt hat, obwohl dies vielfach moniert wurde. Denn dies hätte deutlich weniger Flächenbedarf bedeutet, was man politisch nicht wollte… und Flintbek wäre eben herausgefallen. 

Gesamtfazit: Unter dem Strich hat Flintbek ganz klar die Option und auch Pflicht, es den negativ betroffenen Bürgern und Anrainern mit spürbar kleineren Anlagen (fast 100 Meter Unterschied möglich!) weniger schlimm zu machen. Drei deutlich kleinere Anlagen mit weniger Infraschall, weniger optischer Belästigung und geringeren Immobilienwertverlusten sind allemal zwei deutlich größeren Anlagen vorzuziehen. Denn auch die in der Realität häufig nur kaum oder geringfügig fließenden Zahlungen des Betreibers an die Gemeinde wiegen diese Nachteile für die vielen Betroffenen nicht ansatzweise auf. Das Land plant mit 9,6 MW, also gibt es 9,6 MW. Und auch grüne Befürworter der Windenergie an diesem Standort haben dann nichts zu auszusetzen, wenn erneuerbarer Strom in Schleswig-Holsteins Stromnetz gespeist wird. 

Im Namen unserer Flintbeker & Molfseer Mitglieder

BI WindVernunft Kiel e.V. - 28.07.2021

Der Vorstand