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Landschaftsbild


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2.8.  Dimensionierung und Landschaftsbild

 

Die geplante Errichtung des WKP mit Anlagen von 200m Höhe stößt in Dimensionen vor, die zu einer erheblichen Verschandlung des Landschaftsbildes im ganzen Kieler Süden führt. Schon in Meimersdorf und Kleinflintbek ergeben sich aufgrund der vorgesehenen erhöhten Standpunkte der Anlagen in der optischen Wahrnehmung bis zu zusätzliche 20 Extra-Höhenmeter. Bewohner im Molfseer Eidertal werden hier mit Gesamthöhen von bis zu 240m konfrontiert. Molfseer Bürger sind entfernungsmäßig sogar noch dichter am WKP gelegen als östliche Teile Neu-Meimersdorfs. Man stelle sich hier die Errichtung von 5 Kieler Fernsehtürmen (!) mit rotierenden Blättern in unmittelbarer Nachbarschaft vor! Die Verschandelung des Eidertaler Landschaftsbildes aus Molfseer Sicht wird u.E. völlig unterschätzt. Auch Kiels Silhouette von hoher See aus betrachtet wird sich um fünf weithin erkennbare „Wahrzeichen“ erweitern.

Wir empfehlen jedem betroffenen und interessierten Mitbürger den Besuch der Windparks in Holtsee, um sich selbst einen unverzichtbaren Eindruck von der schwer greifbaren Dimension in Optik und Lärm dieser geplanten Anlagen zu machen!

Die in den Planungsunterlagen und auf der Veranstaltung gezeigten „Echt-Bilder“ des geplanten WKP verfälschen mit Weitwinkeleinstellung und im Verhältnis zu den abgebildeten Strommasten unerklärlich niedrigen WKAs die tatsächliche Wahrnehmung der Anlagen in eklatanter Weise. Auf unserer demnächst eingerichteten Internetseite (www.windvernunft-kiel.de) werden wir dies gerade zu rücken versuchen.

Unseres Erachtens liegt hier eine grobe Zerstörung des Landschaftsbildes vor, das u.a. zu heilen versucht wird, indem man das dort bestehende Landschaftsschutzgebiet unerklärlicherweise auf einmal als „mittelwertig“ einstuft und als solches entlassen will. Wir sehen hier den Tatbestand eines Verstoßes gegen gesetzliche Vorschriften im Sinne der Verletzung öffentlicher Belange für gegeben.

Die überzogene Dimensionierung mit 200m-Anlagen wäre per se auch aus einem anderen Grunde noch völlig unverständlich. Die Stadt argumentiert hier mit der Notwendigkeit, aufgrund des technischen Fortschritts Anlagen dieser Größenordnung zuzulassen. Geplant sind Anlagen des Typs Nordex 131/3000, vorgesehen für explizit windschwache Regionen. Mit diesem höheren Anlagetyp soll der in höheren Lagen stärkere Wind mit größerer Rotorfläche abgegriffen werden, um entsprechende Nennleistungen zu ermöglichen.

Wir stellen erstens fest, dass Kiel unter Berücksichtigung aller gängigen Windkarten zu den Gebieten mit überdurchschnittlicher „Windhöfigkeit“ zählt und sehr hohe Schwachwindanlagen der geplanten Art grundsätzlich nicht notwendig wären, um im Einzelfall wirtschaftlich Strom zu produzieren.

Zweitens besteht kein zwingender Zusammenhang zwischen technologischem Fortschritt und der Höhe der Anlagen. Eine kleinere, modernere Anlage kann ebenfalls grundsätzlich wirtschaftlich Strom produzieren. In vergleichbaren Gebieten entlang der Ostseeküste sind so aktuell auch Anlagen mit 100-120m Höhe auf größenmäßig geeigneteren Flächen verbaut worden. Gegebenenfalls mit Anlagentypen anderer WKA-Hersteller. Im Übrigen wurden bei der ursprünglichen Vorstellung der ersten Pläne zum hiesigen Windkraftgebiet auch WKAs mit vergleichbarer Größenordnung angesprochen.

Drittens wäre mit Blick auf das Landschaftsbild die zusätzliche optische Beeinträchtigung, die sich durch die gesetzlich vorgeschriebene Befeuerung von über 150m hohe Anlagen ergibt, ein relevanter Faktor. Hierauf könnte bei Anlagen in der Größenordnung von 100m ebenfalls verzichtet werden.

Viertens bestünde in der Abwägung aller relevanten Interessen grundsätzlich kein Anspruch des Investors auf maximale Wirtschaftlichkeit zu Lasten öffentlicher Belange nach BauGB bzw. der betroffenen Bürger.

Die Diskussion über niedrigere WKA-Höhen halten wir letztlich jedoch für nicht zielführend, da diese nur ein Teil des Gesamtproblems darstellen, welches durch kleinere WKA-Räder nicht gelöst werden kann.

Fazit: Der Eingriff in das Landschaftsbild ist auch aufgrund der geplanten Größenordnungen des WKP gravierend und führt zu einer unnötigen Verschandelung im Sinne des BauGB.

Fortsetzung: Bürgerakzeptanz und weitere Verfahrensschritte