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 1.      Die Aufstellung des Windparks ist beschlossene Sache. Man kann nichts mehr tun, um ihn zu verhindern

 Es gibt noch eine Reihe von Einflussmöglichkeiten auf den Ausgang des Verfahrens

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Die Aufstellung des Windparks ist beschlossene Sache. Man kann nichts mehr tun, um ihn zu verhindern: Dieser oft erweckte Eindruck entspricht zwar dem Wunschdenken der Windparkplaner, aber nicht der Realität. Es ist zwar richtig, dass sich die Kieler Ratsversammlung vor 3 Jahren für den Bau eines Windindustrieparks entschieden und das Planungsverfahren in die Hände der Stadtverwaltung gegeben hat, um das interkommunale Projekt mit der Gemeinde Flintbek voranzutreiben. Allerdings sind noch einige Hürden zu nehmen und die ursprüngliche Entscheidung kann nach wie vor zurück genommen werden. Betroffene Bürger haben im kommenden Verfahren mehrere Möglichkeiten auf die Gestaltung des Windparks einzuwirken oder ihn sogar zu verhindern:

 a. durch Einreichung einer Stellungnahme (~ Widerspruch) im Zuge der für den Herbst angestrebten vierwöchentlichen Auslegung des Planentwurfs. Diese kann jeder Bürger, auch aus den mitbetroffenen Nachbargemeinden, bei der Stadt Kiel und/oder der Gemeinde Flintbek kostenlos einreichen. Jede Stellungnahme ist von den Gemeinden zu bearbeiten und berücksichtigen. Die formlose Stellungnahme ist auch notwendige Voraussetzung für:

 b. Klagen gegen das Bauleitverfahren aus Verletzung eigener Rechte im Zuge des sogenannten Normenkontrollverfahrens, die mit rechtsanwaltlicher Unterstützung vor Gericht durchgefochten werden können. Die BI WindVernunft Kiel wird diesen Weg beschreiten, wenn die Entscheidungsträger in Kiel und Flintbek nicht Vernunft walten lassen.

 c. Jeder Brief oder jede E-Mail an die Entscheidungsträger in der Kieler Ratsversammlung (insbesondere SPD, Grüne und SSW) oder Flintbeker Gemeindevertretung kann helfen, die ehemals getroffene Entscheidung zu revidieren. Denn auch den Bürgervertretern sind die meisten Aspekte und gravierenden Auswirkungen des Windindustrieparks und der hohe öffentliche Widerstand bei der Erstentscheidung vor 3 Jahren nicht bekannt gewesen. Erst zum Jahresende hin soll die endgültige Entscheidung in der Ratsversammlung gefällt werden. Es ist also Zeit genug, um sich als Betroffener und Wähler hier im Kieler Süden und den Nachbargemeinden bemerkbar zu machen!

 d. Sollte das Projekt von Kiel und Flintbek verabschiedet werden, startet spätestens dann der mehrmonatige Genehmigungsprozess durch das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) in Flintbek und dürfte sich dann bis ca. Mitte 2016 hinziehen. Auch hier müssen wir mit Stellungnahmen an das LLUR auf Widersprüche und Fehler hinweisen. Gegen eine eventuelle Genehmigung besteht für Betroffene ein Klagerecht.

 e. Selbst nach Bau der Windkraftanlagen sind Klagen möglich, wenn z.B. Auflagen erwiesenermaßen nicht erfüllt werden oder sich Annahmen, die im Verfahren pauschal oder auf Basis der Gutachten entscheidend zur Genehmigung des Windindustrieparks beigetragen haben, nicht zutreffen. Gutachten sind regelmäßig anfechtbar, insbesondere, wenn so offensichtliche Fehler gemacht wurden.

 f. Unsicher für die Betreiber ist zuletzt auch die nach wie vor ungeklärte Rechtslage aufgrund des sogenannten OVG-Urteils, nach der die Landesregionalplanung, die auch das hiesige Vorhaben betrifft, für ungültig erklärt wurde. Es ist nicht auszuschließen, dass das Projekt im laufenden Verfahren kippt oder im Nachhinein wieder zurückgebaut werden muss. Die Kosten hierfür tragen die Betreiber, nicht die Gemeinden.

 g. Zuletzt kann der Bau des Windindustrieparks auch aus Kostengründen unterbleiben, wenn die Risiken durch Auflagen und Anwohnerklagen von den Betreibern als zu hoch eingeschätzt werden.