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Artenschutz


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2.7.  Artenschutz

 

Die Aussagen zum Artenschutz im Zuge des geplanten WKP im entscheidenden Bebauungsplan Nr. 991 (Vorentwurf) sind in Summe höchst fragwürdig und widersprüchlich. Das Projekt hat z.B. entgegen der pauschalen Aussage des Bebauungsplans, nach der „keine besonderen Gefährdungen insbesondere für die schützenswerte und nachgewiesene Fledermaus-, aber auch Vogelpopulation zu erwarten sind“, sehr wohl genau dieses zur Folge. Dies wird im Rahmen der grünordnerischen Festsetzungen im selben Bebauungsplan prominent und deutlich herausgestellt (!), indem „die Auswirkungen auf die Schutzgüter Pflanzen, Tiere, Boden und Landschaftsbild (!) als erheblich eingestuft“ werden. Selbst bei Einhaltung bestimmter Vermeidungsmaßnahmen können artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach §44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz nicht gesichert ausgeschlossen werden. Sie werden „voraussichtlich“ vermieden. Dies gilt insbesondere für die nachgewiesene und nach Expertenmeinung kleinörtlich relativ ungebunden fliegenden Fledermauspopulationen im Plangebiet, für die wetterabhängige Abschaltzeiten vorgesehen sind. Auch zur Vogelpopulation heißt es: „Das Plangebiet wird nur in sehr geringem Maße von windenergiesensiblen Großvogelarten genutzt.“ Mit anderen Worten: Es wird genutzt.

 Der Nabu Kiel und BUND Kiel haben bereits 2012 in einer gemeinsamen Stellungnahme zum südlichen Teil des WKPs umfassend auf die zu erwartenden erheblichen artenschutz- und landschaftsschutzrechtlichen Negativfolgen und potenziellen Gesetzesverstöße hingewiesen und ein in Summe vernichtendes Urteil zu dem geplanten Vorhaben gefällt. Aus den jetzt vorliegenden Planungsunterlagen und z.T. neuen Umweltgutachten ist weder im Detail noch in Gänze zu erkennen, dass die seinerzeit vorgeführten Einwände in ausreichendem Maße berücksichtigt wurden, eher im Gegenteil.

Wir fordern daher ex ante detailliertere Informationen zu Wahrscheinlichkeiten von tödlichen Kollisionsschäden mit schützenswerten Fledermaus- und Großvogelpopulationen sowie konkreten Maßnahmen und Wirkungen zum Schutz dieser Tiere. Angaben hierzu finden sich in den öffentlich zugänglichen Planungsunterlagen bzw. Gutachten nicht. Gibt es eine aktualisierte Stellungnahme des Naturschutzbundes zum neuen Entwicklungsstand in diesem Projekt, und wenn nein, warum nicht?

Fazit: Artenschutzrechtliche Bedenken  des Nabu und BUND werden in den entsprechenden Umweltgutachten nicht ausreichend berücksichtigt. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist z.B. nicht sichergestellt, dass nachgewiesene und schützenswerte Fledermauspopulationen trotz Auflagen beim Betrieb nicht getötet werden.

Fortsetzung: Dimensionierung und Landschaftsbild