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Gesundheitsgefährdung


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2.4.             Gesundheitsgefährdung durch Infraschall und hörbaren Lärm

 

Die mit Abstand meisten Wortmeldungen betroffener Bürger auf der öffentlichen Veranstaltung am 24. April in Meimersdorf richteten sich auf ein Thema, das nicht nur die Meimersdorfer, sondern mittlerweile in ganz Deutschland aufgrund diverser überregionaler Zeitungsberichte (z.B. „Macht Windkraft krank?“; Die WELT vom 2.3.15; aber auch die Kieler Nachrichten von 4.5.2015) zu heftigen Kontroversen zwischen Windkraftbefürwortern und –gegnern führt: Die potenzielle Gesundheitsgefährdung durch Infraschall, verursacht durch den tieffrequenten, „unhörbaren“ Lärm, der zweifelsfrei vom Betrieb der WKAs ausgeht und nach Expertenschätzungen noch in über 10 km Entfernung messbar ist. Die potenziellen Gesundheitsgefahren reichen von chronischen Erkrankungen des Herz-Kreislauf- und Nervensystems bis hin zu konkreten Beeinträchtigungen wie z.B. Schlafstörungen, Tinnitus, Depressionen u.ä.. Betroffen hiervon kann grundsätzlich jeder sein, in Abhängigkeit seiner persönlichen Empfänglichkeit hierfür. Eine besondere Disposition wird für Kinder vermutet. Das Umweltbundesamt zeigt hierzu in einer Studie (2014) die vermuteten Wirkungszusammenhänge auf und kommt zu dem Schluss, dass die Ernsthaftigkeit des Themas eine spezifische Untersuchung erfordert. Ein effektiver Schutz gegen die langwelligen Infraschallwellen gibt es nicht, sie durchdringen bekanntermaßen problemlos Hauswände und wirken nach Expertenmeinungen in Wohnräumen vermutlich noch besonders konzentriert.

 Aufgrund eines Vorortbesuchs der Windparks in Holtsee konnten wir durch eigenes Erfahren und persönliche Berichte dort ansässiger Bürger feststellen, dass sich auch der hörbare Lärm der WKAs noch in „weiter“ Entfernung von über 1,5 km spürbar als permanentes Gewittergrollen wahrnehmen lässt, erschreckenderweise auch gegen die vorherrschende Windrichtung. Einige unserer Mitglieder stellten in der kurzen Zeitspanne des Besuchs auch ein spürbares Druckgefühl auf den Ohren fest, und dies sogar innerhalb geschlossener Räume.  

 Zur Messung des akustisch hörbaren Lärms in Meimersdorf/Kleinflintbek wird i.w. noch eingegangen.

Die lebhafte Diskussion des Infraschall-Themas wurde auf der Öffentlichkeitsveranstaltung letztlich durch den Bürgermeister abgebrochen, nachdem auch die dort anwesende Fachkollegin des Lärmgutachters nach etlichen Fragen der Teilnehmer nicht ansatzweise zur genügenden Klärung dieses Sachverhaltes beitragen konnte, geschweige denn die ernstzunehmenden und emotionalen Befürchtungen der betroffenen Bürger fachlich zu widerlegen. Bezeichnend hierfür war die sehr schwache Argumentation des Vertreters der Stadtverwaltung, nach der jede Autofahrt für den Fahrer mehr Infraschall produziert als eine WKA. Das mag zutreffen, nur: Wer fährt 24 Stunden am Tag, nonstop jahrelang mit seinem Auto? Die Infraschall-Kontroverse dreht sich auch wesentlich um die Langzeitfolgen permanenter (unhörbarer) Beschallung der Betroffenen. Wir Bürger, insbesondere unsere Kinder mit vormittäglichem Schul- oder Kindergartenbesuch und nachmittäglichem Spielen in naher Exposition zum WKP, wären dieser potenziellen Gesundheitsgefahr durchgängig ausgesetzt.

 Der praktische Umgang mit dieser Thematik ist angesichts des ungenügenden aktuellen Forschungs- und Wissensstands (Quelle: Umweltbundesamt) natürlich nicht trivial. Dazu tragen die verwendeten, mittlerweile veralteten gesetzlichen Normvorschriften (TA Lärm, DIN 45860 etc.) aus den Neunziger Jahren (durchschnittliche Windkrafthöhe damals nur ca. 40m!) bei, die vom UBA klar benannte Defizite aufweisen. Denn Messungen und Analysen im Infraschall-Bereich sind weitgehend nicht möglich, was das Umweltbundesamt zu Recht feststellt und neue, bessere Messmethoden und –normen vorschlägt. Das UBA nimmt in seiner aktuellen Studie (2014) im Übrigen Stellung zu vielen relevanten Aspekten im Zusammenhang mit Infraschall, die in einer kurzen Zitatsammlung dieser Stellungnahme angehängt ist. U.a. werden Aussagen zur Wirkungsweise des Infraschalls gemacht und auch der Zusammenhang mit der Höhe von WKAs herausgestellt. Ob der vom Bundesverband für Windenergie an die Universität Halle vergebene Studienauftrag zu diesem Thema innerhalb kurzer Zeit zu unabhängigen und belastbaren Ergebnissen zur Infraschallproblematik führen wird, ist anzuzweifeln.

Auf den Punkt gebracht: Auch hier in Meimersdorf wird auf Basis überholter, ungeeigneter Messverfahren und gesetzlicher Normen pauschalisiert die Behauptung aufgestellt, dass Infraschall beim Betrieb des neuen WKP kein ernstzunehmendes Thema ist. Die Stadtverwaltung argumentiert hier zentral und einzig über die Einhaltung der anerkannt veralteten gesetzlichen Vorschriften. Dabei ist eines zweifelsfrei festzustellen: Die potenzielle Gesundheitsgefährdung durch Infraschall ist im Minimum nicht ansatzweise widerlegt. Parallelen zur langjährigen Negierung gesundheitsschädlicher Auswirkungen der „unfühlbaren“ Atomenergie oder schleichenden Asbestproblematik drängen sich förmlich auf.

In vielen Ländern wie Dänemark, Frankreich, England, Kanada, USA etc. hat die Politik auf die potenzielle Gefahr im Sinne einer Fürsorgepflicht des Staates gegenüber seinen Bürgern agiert und größere Mindestabstände gesetzlich festgelegt (2-10km). Selbst Bayern hat zuletzt nach Aufruf einer Ärztesammelbewegung entsprechend reagiert. Aber bei uns wird ausschließlich nach Recht und Gesetz entschieden.

 Wir fordern die Fürsorgepflicht unserer gewählten Stadtvertreter ein, um den ernst zu nehmenden Befürchtungen der betroffenen Bürger eine adäquate Reaktion gegenüberzustellen. Der Kreis der betroffenen Bürger kann dabei sogar noch deutlich über die unmittelbar betroffenen Orte wie Meimersdorf, Kleinflintbek und Molfsee hinausgehen. In einem 3km-Radius um den Windpark liegen z.B. weitere Stadtteile und Umlandgemeinden mit in Summe über 20.000 Einwohnern (siehe Lageplan im Anhang).

Wir fordern umgekehrt gegenüber den Bürgern Kiels, den Investoren  und Betreibern Solidarität in dieser Thematik ein. Es kann nicht angehen, dass Bürger Kiels bewusst in diese potenziell gesundheitsschädigende Situation versetzt werden – zum fragwürdigen ökonomischen und ökologischen Nutzen für den Rest Kiels. Gesundheit ist nicht verhandelbar.

Ausdrücklich zu diesem Punkt sei zuletzt auf die Gefahr zukünftiger Klagen gegen den Betreiber und die Stadt Kiel verwiesen, die mit Umsetzung der Planung entgegen der hier und anderweitig klar formulierten Bedenken zum Infraschall ein unkalkulierbares Rechtsrisiko eingehen. In der überregionalen Presse wird nicht umsonst von einer potenziellen „Bombe“ für die Windkraftindustrie gesprochen (s. Die WELT: „Abgedreht“; 21.4.2015)..

Fazit: Die potenziellen Gesundheitsrisiken durch Infraschall und hörbaren Lärm sind wie die Bedenken der betroffenen Bürger dazu ernst zu nehmen. Es gibt eine Fürsorgepflicht der Stadtvertreter gegenüber den betroffenen Bürgern.

Fortsetzung: Kosten-Nutzen-Analyse