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9. Windstrom bekommt man zum Nulltarif
Unter Berücksichtigung entscheidender Aspekte ist diese Aussage extrem irreführend und grundsätzlich falsch
Windparkbetreiber werben damit, dass der Wind kostenlos weht und Windenergie günstig ist. Doch stimmt das wirklich?
Entscheidend für den Stromerzeugungspreis ist der Gesamtaufwand von der Erstellung bis zum Betrieb der Anlagen: Neben den Betriebs- und Unterhaltungskosten für die Anlagen schlagen vor allem die im Verhältnis zur Leistungsfähigkeit sehr hohen Kosten für die Errichtung und den späteren Rückbau der Anlagen zu Buche. Zu den Errichtungskosten zählen auch die Ausgaben für die zahlreichen, einzureichenden Gutachten, wie z.B. Lärmgutachten, Umweltgutachten und Bodengutachten. Ebenso sind die Kosten für Zuleitungen an das öffentliche Stromnetz von den Betreibern zu tragen. Es sind neue Wege für den Schwerlasttransport der Anlagenteile anzulegen sowie Verbreiterungen von vorhandenen Straßen vorzunehmen.
Das Investitionsvolumen der acht Betreiber aus Kiel, Flintbek und Wiemersdorf bemisst sich auf etwa 30 Millionen Euro. Meist werden die Anlagen nach zwanzig Jahren wieder zurückgebaut.
Aus dem Gesagten wird deutlich, dass der Bau des Kieler Windindustriegebietes mit einem sehr großen unternehmerischen Risiko behaftet ist. Er lohnt sich nur, wenn die Betreiber Zuschüsse erhalten. Windstrom wird durch das Gesetz für Erneuerbare Energien (EEG) gefördert. Es verpflichtet die Energieversorger, Windstrom zu einem festen Vergütungsbetrag von den Erzeugern abzukaufen. 2016 garantiert der Staat den Betreibern 8,41 ct pro erzeugte kWh auf mindestens fünf Jahre. Die nächsten 15 Jahre zahlt er zwischen 4,58 ct und 8,41 ct pro kWh. Diese Zahlungen erfolgen unabhängig davon, ob der Strom gerade gebraucht wird oder nicht. Es besteht eine staatliche Abnahmegarantie. Die in Kiel produzierte Energie muss an der Strombörse in Leipzig verkauft werden. Wenn der Wind kräftig weht, produzieren meist auch die anderen Windkraftanlagen in ganz Deutschland viel Windstrom, so dass es vorkommen kann, dass der Strom an der Börse in Leipzig zu sogenannten Negativpreisen verkauft werden muss. D.h. der Stromabnehmer, z.B. in Österreich, bekommt Geld dafür, dass er unseren Kieler Strom abnimmt, damit die Netze nicht überlasten und die Gefahr eines Zusammenbruchs verringert wird. Die Differenz aus den Verkaufserlösen und dem garantierten Abnahmepreis wird durch die EEG-Umlage bestritten.
Im Übrigen erhalten die Betreiber auch bei einer Abschaltung der Anlagen aus Gründen der Netzüberlastung ihr Geld. Dies kommt zurzeit in weiten Teilen Schleswig-Holsteins immer wieder vor.
Die Kosten der EEG-Umlage steigen stetig: Im Jahr 2013 von 20,4 Mrd. Euro auf 23,6 Mrd. Euro in 2014. Der Börsenwert des EEG-Stroms lag 2013 dagegen bei nur 2,1 Mrd. Euro. Pro Einwohner stieg die Umlage von 59 Euro im Jahr 2010 auf prognostizierte 266 Euro für 2014.
Werden zwischen Kiel und Flintbek einmal wirklich die von den Betreibern erwarteten 55 Mio. kWh pro Jahr erzeugt, so erhalten sie jährlich 4,6 Mio. € für diese Energiemenge.
Aus all dem folgt: dass Windstrom günstig ist, behaupten nur jene, die daran verdienen wollen. Die Verbraucher zahlen die Kosten dafür.