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7. „Tagsüber hört man die Anlagen eigentlich nicht“
Eine unglaubliche, aber tatsächlich gefallene Aussage zur Verharmlosung der Lärmauswirkungen der WKAs
„Tagsüber hört man die Anlagen eigentlich nicht.“ Dies ist ein Zitat des Leiters des beauftragten Planungsbüros auf einer Einwohnerversammlung in Flintbek. Die Aussage muss man angesichts von 104,5 Dezibel lauten Anlagen (100 Dezibel = Motorsäge) eigentlich nicht ernsthaft kommentieren. Dass man die Anlagen auch noch in 2 km Entfernung, auch gegen den Wind, hören kann, haben wir selbst mit eigenen Ohren wahrgenommen. Ein Anruf zur eigenen Überprüfung bei betroffenen Bürgern genügt hierzu.
Anders hört sich das an, wenn die Anlagen erst mal stehen! Auf der Einweihung des Windparks in Holtsee in diesem Sommer erwiderte der Geschäftsführer der Betreiberfirma die Proteste der Anwohner mit den Worten: „Dies ist ein Gewerbepark. Der hat gar nicht den Anspruch leise zu sein.“
Mag sein, dass die Aussage vielleicht in Relation zu Umgebungsgeräuschen zu sehen ist. Sie ist insofern jedoch eines von vielen Beispielen, wie die Betreiberseite Belästigungswirkungen verharmlost. Dass man nach den hiesigen Lärmgutachten die Anlagen nachts herunterdrosseln muss, um die gesetzlich vorgeschriebenen nächtlichen Lärmwerte einzuhalten, thematisieren diese nicht. Vielmehr preisen sie an, dass gegenüber den vorherigen Anlagetypen deutliche Lärmverringerungen erzielt werden. Dass dies wiederum auf Kosten des nicht hörbaren Infraschall-Lärms passiert, wird verschwiegen oder gleich negiert (siehe nächster Punkt).
Nach Aussage der Uni Wuppertal beschäftigt sich die Fachwelt mittlerweile mit der Tatsache, dass bei neuen, besonders hohen und leistungsstarken Windrädern der Schall aus technischen Gründen nicht so stark mit der Entfernung abnimmt wie bisher in der „Technischen Anweisung Lärm“ (TA Lärm) angenommen (Quelle: „Dröhnen im Kopf“; Süddeutsche Zeitung vom 1.9.2015). Dies hat viel mit der starken Veralterung dieser Norm zu tun, die als rechtlich-technische Vorschrift der 90er-Jahre immer noch angewendet wird. Sie setzt bei der Berechnung von Lärmemissionen allerdings punktförmige Lärmquellen in Bodenhöhe voraus. Mit anderen Worten: Für Windräder mit großen zylinderförmigen Lärmquellen in über 100m Höhe (Vorbeistreichen der Rotoren am Mast) ist die TA Lärm völlig ungeeignet. So wird auch Infraschall unter 20 Herz überhaupt nicht berücksichtigt. Viele Experten gehen insofern von deutlich höheren Lärmauswirkungen in der Umgebung aus, was aber in den Lärmgutachten keine Berücksichtigung findet.