Karte vereinfacht nach amtlichen Karten des Landes Schleswig-Holstein, Juli 2026
Anfang Juli 2026 hat das Land seine zweite Planungsrunde zur Festlegung von Windkraft-Vorranggebieten in Schleswig-Holstein abgeschlossen. Verarbeitet wurden hierbei erneut Stellungnahmen von Bürgern, Gemeinden und betroffenen Institutionen. Das Ergebnis: In der nun abgeschlossenen zweiten Planungsrunde wurden 10 Vorranggebiete neu hinzugefügt, 17 weitere gestrichen.
Die Flächenkulisse insgesamt umfasst nunmehr 3,3 Prozent des Landes… zuzüglich etlicher neuer Windparks, die im Rahmen der Gemeindeöffnungsklausel (GÖK) außerhalb dieses Landesanteils derzeit geplant oder bereits gebaut werden. Zur Gesamtsumme der so betroffenen Landesfläche liegen uns noch keine Daten vor. Doch, zur Erinnerung: Der Bund fordert von Schleswig-Holstein „nur“ 3 Prozent der Landesfläche. Die von uns befürchtete und kritisierte womöglich drastische Überplanung des Landschaftsverbrauchs in Schleswig-Holstein steht damit weiter im Raum. Vielleicht sogar bis 31.12.2027, wenn das Land hier nicht zügig die GÖK außer Kraft setzt. Wir fordern dies hier erneut, denn das vorgegebene Bundesziel wird durch das Land mit 3,3 Prozent wie gesagt bereits erwartbar übererfüllt.
Wir freuen uns an dieser Stelle natürlich über die gute Nachricht, dass das Land in dieser Planung jetzt zum zweiten Mal festgestellt hat, dass hier bei uns zwischen Kiel-Meimersdorf und Klein-Flintbek kein Windkraftvorranggebiet zu rechtfertigen ist. Die vielen von der Landesplanung und auch uns vorgetragenen Kontraargumente gegen einen Windpark sind heute so richtig wie schon letztes Jahr oder in den zwei ablehnenden Einstufungen vor 10 mehr Jahren.
Einen massiven Kritikpunkt an die Landesregierung muss man als betroffener Bürger zuletzt dennoch zur Sprache bringen: Nachdem bürgerliche und gemeindliche Stellungnahmen bereits im letzten Jahr durch die viel kritisierte Festlegung des Zeitfensters in die Sommerferien massiv beeinträchtigt worden sind, ist eine Wiederholung dieser Maßnahme in diesem Jahr eine glatte Frechheit. Ist das noch rechtssicher?
Bürgerinitiative Windvernunft Kiel e.V.
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