Keine Übertreibungen!

Warum die hier gezeigten Dimensionen des Windkraftausbaus realistisch sind

Immer höher: Windkraftanlagen von 250 Meter bis 300 Meter werden bald Standard sein.

300 Meter hohe Anlagen! 2.000 Meter Abstand zu Menschen! 70% des Landes betroffen! „Das kann doch nicht stimmen!“ dürfte bei vielen der erste Reflex sein, wenn sie sich mit den Dimensionen der neuen Windkraftplanung auseinandersetzen. Doch diese sind im Laufe der nächsten Jahre absolut realistisch. Die wesentlichen Faktoren sind Zeit, technischer Fortschritt sowie der Drang der Windkraftindustrie zu mehr und immer höheren Anlagen. Und, nicht vergessen: Das Land erlaubt nach neuer Planung keine Höhenbegrenzungen für  WKAs mehr!

300 Meter hohe Windkraftanlagen?   

Bis heute wurde uns immer wieder die Mär erzählt, dass höhere Anlagen physikalisch unmöglich sind, sich nicht rechnen etc., um uns Betroffene zu beruhigen. Die ungeschönte Wahrheit: In Schipkau / Brandenburg wird bis Jahresende 2024 mit 365m (!!) die derzeit größte Windkraftanlage der Welt bereits fertig gestellt sein. Die Pläne des Herstellers Gicon sehen vor, diese Anlage tausendfach in Deutschland zu verbauen.  Vor nicht mal 5 Jahren hat die damalige Landesplanung in SH noch mit 150m hohen Referenz-WKAs gerechnet. Am Markt waren bereits 180m hohe Anlagen erwerbbar. Im Flintbeker Windparkprojekt wurden vor 3 Jahren dann schon 220m hohe WKAs festgelegt. Seit einem Jahr stehen bei Bordesholm 240m hohe Anlagen, an anderer Stelle im Land 250m hohe Anlagen. Der WKA-Hersteller Enercon hat über 260m hohe Anlagen im Angebot. In Bosau am Großen Plöner See sind jetzt ganz frisch 270m hohe Anlagen geplant. In Süddeutschland steht bereits eine 280m hohe Anlage im Planungs- und Genehmigungsverfahren. So wie mit einer völlig neuen Technologie die o.g. bald fertiggestellte 365m- Anlage in Brandenburg.  Für einen ersten Eindruck klicken Sie auf den folgenden TEXT: 365m WKA in Schipkau. (und akzeptieren ggf. bei BILD.de rechts unten die Cookies). 

Fazit: Technischer Fortschritt und der Drang der Windkraftindustrie zu immer höheren weil lukrativeren Windkraftanlagen bestimmt die zukünftige Dimension. Dem steht auch nicht die höhere Windhöfigkeit bei uns im Norden entgegen, wie die bereits am Plöner See  anvisierten  270m hohen Anlagen in Schleswig-Holstein zeigen. Um 300m hohe Anlagen werden im stark forcierten Neubau und Repowering der nächsten Jahre sukzessive das Landschaftsbild Schleswig-Holsteins verunstalten.

2.000 Meter Belästigungszone um Windparks?

Vor 5 Jahren hat die Landesplanung bei 150m hohen Windkraftanlagen wegen optischer und akustischer Belästigung der WKAs einen 1.000m großen Schutzabstand von Windkraftanlagen zu menschlichen Siedlungen festgelegt. Für viele Betroffene war das noch zu wenig. Jetzt stehen absehbar doppelt so hohe und mehr als doppelt so leistungsstarke Windturbinen am Start. Vor diesem Hintergrund ist schon alleine optisch eine Verdopplung der Belästigungszone nachvollziehbar. Im Übrigen: Das Land selbst rechnet für naturschutzrechtliche Eingriffe durch Windkraft (Ausgleichsleistungen von WKA-Betreibern) mit der 15fachen Höhe der aufgestellten WKAs, z.B. 15x200m = 3.000 Meter.

Fazit: 2.000 Meter Belästigungszonen um bis zu 300m hohe WKAs sind eher noch zu tief gegriffen. Man beachte unsere Illustrationen hier. Klicken Sie auf diesen TEXT: Gigantische Dimensionen.

70% des Landes windkraftbelastet?  

Die Kernfrage ist hier: In welchem Umfang würden die vom Land zurzeit ausgeflaggten 7,7% Potenzialflächen letzten Endes tatsächlich ausgeschöpft? Die Informationen hierzu dringen erst nach und nach an die Öffentlichkeit. Noch ist das Land nur in der Planungsphase. Gibt es jetzt bis 9. September keine Einwendungen der Bürger und Kommunen gegen die – dafür extra zusammengestrichenen – Schutzregeln für Mensch und Natur, so wird diese Potenzialflächenkulisse von 7,7% vom Land erstmal festgezurrt. Eine nachfolgende Feinplanung dürfte dann noch zu Änderungen (nach oben oder unten?) führen. Bei insgesamt unveränderter Flächenmenge würde das Land dann selber bis zu 3,3% der Flächen als Vorranggebiete deklarieren und mit Windkraft bebauen lassen. Die weiteren 4,4% stehen den Kommunen unter der sogenannten Gemeindeöffnungsklausel zur Verfügung. Ausnahme bildet hier der Planungsraum 1 im Norden des Landes, in dem noch zusätzlich Wildwuchs droht, weil die alte Regionalplanung dort gerichtlich für ungültig erklärt wurde.

3,3% des Landes sind damit fest, die Ausschöpfung weiterer 4,4% offen. Was wird hiermit passieren?

Land und Windkraftindustrie beschwichtigen, die Flächen würden „kaum“ genutzt werden. Das halten wir für völlig unrealistisch. In den letzten Jahren hat die Windkraftindustrie massiv auf viel mehr und viel schnelleren Windkraftausbau gedrängt. Und wenn dann jetzt die letzten Schranken fallen würden, soll nicht zugelangt werden? Wir hören aus etlichen Gemeinden bereits von Windparkprojektierern, die dort die Türen einrennen. Hinzu kommt eine verdächtig  unglückliche Terminierung des jetzigen Beteiligungsverfahrens über die Sommerpause, die den „potenziell“ betroffenen Kommunen und Bürgern in einem so massiv landesverändernden Vorgang keine Zeit zur umfassenden Analyse und Meinungsfindung gibt. Ein notwendiger Dialog der Kommunen mit den betroffenen Bürgern wird de facto unterbunden.

Noch sind wie gesagt einige Details rund um die Aufteilung der Flächen zwischen Land und Kommunen nicht bekannt. Wer bekommt was genau? Klar ist schon, dass weder die vom Land, noch die von den Kommunen mit Bauleitplanung auf den Potenzialflächen hochgezogenen Windturbinen in der Höhe begrenzt werden dürfen. 

Fazit: Die tatsächliche Ausschöpfung der 7,7% dürfte insbesondere aufgrund des anhaltenden Drucks aus der Windkraftindustrie und der Grünen Politik über die nächsten Jahre sehr hoch liegen. Schon die Planung vor vier Jahren wurde uns als die letzte dargestellt. Es ist jetzt schon absehbar, dass nach dieser neuen Planung spätestens 2028 die nächste Planungsrunde beginnt, da es bereits erklärtes Ziel der Landesregierung ist, weitere Anpassungen vorzunehmen. Zitat: „Über die bestehende Planung hinaus sollen weitere Flächen für die Windkraft zur Verfügung gestellt werden. Die Vorbereitungen dafür haben begonnen.“  (Seite 7 aus dem offiziellen Länderbericht zum Ausbau der Erneuerbaren Energien vom 25.5.2023). Und wenn die Landesplanung in einer der Online-Sprechstunden auf die Frage, wie denn das Land sicherstellen kann, dass es durch die Gemeindeöffnungsklausel nicht deutlich mehr als die geplanten 3,3 % werden, antwortet,  „dass die Landesplanung das hofft…“ Was soll man davon halten? Alle Erfahrungen der Vergangenheit zeigen, dass es nur eine Frage der Zeit wäre, bis alle Potenzialflächen  ausgeschöpft sind. Das Schlimme ist, dass man der Landesregierung kaum noch trauen mag, selbst wenn sie in Reaktion auf die zunehmende Kritik an dieser Windkraftplanung bis zum Jahresende mit einer irgendwie abgespeckten Flächenplanung käme. Nach allen Erfahrungen geht es früher oder später ja doch wieder in die Vollen. Mit der nächsten Landesregierung, der nächsten Kommunalwahl, der nächsten Landesplanung.

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