Kiel, 2.7.24
Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat im Juni Ihre neue Windkraftplanung öffentlich gemacht. Als Kritiker einer übertriebenen Windkraftpolitik haben wir die Planungen analysiert und auf ihre landesweiten Auswirkungen gegenüber Mensch, Tier und Natur überprüft. Eine erste Grobanalyse zur tatsächlichen Flächenbelastung im Land haben wir im Leitartikel auf dieser Website veröffentlicht. Weitere Themen rund um die Windkraftpolitik und Energiewende hier in Schleswig-Holstein und Kiel werden wir in nächster Zeit veröffentlichen.
Bürger und Kommunen haben vom Land die Möglichkeit bekommen, sich an der Windkraftplanung des Landes mit Einwendungen (Widerspruch oder Zustimmung) zu beteiligen. Aktuell läuft das Beteiligungsverfahren für die erste Stufe der Planung. Hier geht es de facto um die sehr wichtige Festlegung der Regeln, die das Land für die Bestimmung der sogenannten Potenzialflächen für Windkraft anwenden möchte. Bis zum 9. September können und müssen u.E. Bürger und Kommunen Einwendungen beim Land einreichen, wenn sie auf das Gesamtverfahren Einfluss nehmen möchten. Wir sprechen von Müssen, da die Auswirkungen des geplanten Windkraftausbaus in Schleswig-Holstein drastisch sein würden und einer deutlichen Korrektur bedürfen (siehe unser Leitartikel).
Wir haben vor diesem Hintergrund Kontakt zu diversen Ratsfraktionen der Stadt Kiel sowie der Gemeinde Molfsee aufgenommen, um über die erwartbaren Folgen dieser Planung für das Land, die Kommunen und Bürger zu informieren, zu diskutieren und daraus geeignete Forderungen unserer Kommunen für das Beteiligungsverfahren abzuleiten. Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen. Er wird aber immer drängender, da das Land den Zeitraum für Einwendungen der Kommunen so geschickt über die parlamentarische Sommerpause gelegt hat, dass Kommunen wie Kiel und Molfsee u.v.a. bis zum 9. September kaum die nötigen Analysen und Gremiensitzungen schaffen, um zu einem angemessenen Urteil zu kommen. Geschweige denn, dass die eigenen betroffenen Bürger noch rechtzeitig informiert oder befragt werden. Dies alles wird zu spät sein und hat dann Züge eines unschönen antidemokratischen Vorgangs, wenn Kommunen und betroffene Bürger sich am Ende plötzlich vor vollendete Tatsachen gestellt sehen. Man ahnt schon das „Ach, hätten wir das doch bloß gewusst!“. Denn nach dem 9.9. sind die weiteren Einflussmöglichkeiten auf das Auswahlverfahren der Potenzialflächen nur noch sehr begrenzt.
Natürlich können und werden wir Bürger uns auch direkt mit Einwendungen in das Beteiligungsverfahren einbringen. Doch die qualifizierte Stimme der Kommunen, gerade der Betroffenen, darf hier nicht wegen Zeitdruck entfallen oder auf rudimentären, unvollständigen und sachlich falschen Argumenten basieren.
Vor diesem Hintergrund fordern wir vom Land, das laufende Beteiligungsverfahren zu verlängern und das Enddatum 9. September um mindestens einen Monat nach hinten zu setzen.
Von den Kieler Ratsfraktionen und den Gemeindevertretern Molfsees erwarten wir einen Dialog im o.g. Sinne, um Standpunkte betroffener Bürger besser aufzunehmen.
Diese Windkraftplanung muss man vom Ende her betrachten. Wir überschreiten Grenzen, die nicht mehr zumutbar sind, wenn wir ein ganzes Land in einen riesigen durchgehenden Großwindpark verwandeln.
Und dass wir hierbei nicht übertreiben, stellen wir gerne im Dialog dar. Wenn man ihn denn zulässt.
Als Kritiker dieser drastisch übertriebenen Windkraftpolitik im Land haben wir daher die Kieler Rats- und Molfseer Gemeindefraktionen aufgefordert, im Rahmen des aktuellen Beteiligungsverfahrens des Landes bis 9. September (oder inkl. möglicher Verlängerung?!) folgende Einwendungen gegen die bisher gesetzten Kriterien der Landesplanung einzureichen:
1. Die Mindestabstände von Windkraftanlagen zu Siedlungen/Städten sind mit der Höhe der Windräder proportional anzuheben. In der letzten Landesplanung 2020 wurde bei einer 150m Referenzanlage ein Abstand von 1.000 Metern als nötig erachtet. Dementsprechend sollten z.B. doppelt so hohe WKAs (300m) auch doppelt so viel Abstand (2.000m) einhalten.
2. Innerhalb von Landschaftsschutzgebieten bleibt Windkraft wie bisher ausgeschlossen.
3. Naturschutzrechtliche Abstände zu gefährdeten Tierarten sind auf dem Stand der letzten Landesplanung einzufrieren. Weitere Reduzierungen sind naturschutzrechtlich nicht zumutbar.
4. Siedlungsplanungen, insbesondere in definierten Siedlungsachsen, sind angesichts der hohen Bedeutung fehlenden Wohnraums in Schleswig-Holstein in der Abwägung zur Windkraft als gleichberechtigt einzustufen.
Wir fordern diese Einwendungen ausdrücklich vor dem Hintergrund der unübersehbaren Schwächen der auf wackeligem Wind- und Sonnenstrom basierenden Energiepolitik in Deutschland, die uns Steuerzahler Hunderte von Milliarden Euro kostet und für die es definitiv Alternativen gibt.
Niemand fordert von Schleswig-Holstein die flächendeckende Zerstörung unseres Lebensraumes, auch der Bund nicht. Dessen 2%-Vorgabe haben wir de facto schon erreicht! Wenn selbst die Windindustrie im KN-Interview davon ausgeht, dass die 4,7% in kommunaler Hand liegende Windkraftplanung kaum genutzt werden wird: Warum dann nicht gleich wieder raus aus der Planung nehmen und zu windkraftfreien Zonen erklären? Mehr Landschaftsschutz und Abstand zu Mensch & Natur wäre das geeignete Mittel.
Mit freundlichen Grüßen,
Der Vorstand BI WindVernunft Kiel e.V.
Die offizielle Windplanungskarte berücksichtigt nicht die optische und akustische Belästigung der immer größer werdenden (demnächst über 300m) Windkraftanlagen
Die offizielle Windplanungskarte inklusive optischer und akustischer Fernwirkung.
Bürgerinitiative Windvernunft Kiel e.V.
Langkoppel 5 • 24145 Kiel
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